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   OLG Schleswig, 17.11.1992 - 4 RE-Miet 1/92   

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https://dejure.org/1992,5644
OLG Schleswig, 17.11.1992 - 4 RE-Miet 1/92 (https://dejure.org/1992,5644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.11.1992 - 4 RE-Miet 1/92 (https://dejure.org/1992,5644)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. November 1992 - 4 RE-Miet 1/92 (https://dejure.org/1992,5644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnraummietverhältnis mit nur einem Ehegatten; Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 556 Abs. 3 § 985
    Mietrecht: Ehewohnung; Rückgabe der Mietsache; Räumungsklage; Rechtsschutzinteresse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 274
  • ZMR 1993, 69
  • FamRZ 1993, 547 (Ls.)
  • WuM 1992, 674
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 371/02

    Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des

    Die Rechtsprechung der Obergerichte zu § 549 a.F. ging gleichfalls überwiegend davon aus, daß die Aufnahme eines Lebensgefährten in die Mietwohnung nicht zum vertragsgemäßen - und deshalb erlaubnisfreien - Gebrauch der Wohnung zählte (OLG Hamm, NJW 1982, 2876 und WuM 1991, 668; OLG Hamburg, NJW-RR 1988, 1481, 1482; vgl. auch BayObLG, WuM 1984, 13; OLG Schleswig, WuM 1992, 674, 677; ebenso die h.M. in der Literatur: Blank/Börstinghaus, Miete, § 549 (a.F.), Rdnr. 19; Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III A Rdnr. 1011; Bub/Treier/Grapentin, aaO, IV Rdnr. 217 a.E.; MünchKomm/Voelskow, 3. Aufl., § 549 Rdnr. 10; Staudinger/Emmerich, 13. Bearb. 1995, § 549 Rdnr. 9; Schmidt-Futterer/Blank, 7. Aufl., § 549 Rdnr. 25).
  • LG Osnabrück, 06.06.2001 - 1 S 1099/00

    Zustandekommen eines Mietvertrages; Verpflichtung zur Herausgabe und Räumung

    Dafür könnte zwar sprechen, dass die Beklagte zu 1) im Kopf des Mietvertrages neben dem Beklagten zu 2) als Mieterin angeführt ist (Straßberger in Bub/Treier, Handbuch zur Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, S. 162, Rdnr. 265; OLG Düsseldorf, WuM 1989, 326; OLG Oldenburg, MDR 1991, 969; OLG Schleswig ZMR 1993, 69, 70).
  • LG Stuttgart, 04.10.2017 - 1 S 50/16

    Mietvertrag: Anspruch auf Mietzinszahlung gegen die Ehefrau unter

    Zutreffend geht das Amtsgericht davon aus, dass der Vertragsschluss auch im vorliegenden Fall anhand der allgemeinen Regeln des Vertretungsrechts festzustellen ist (vgl. nur OLG Schleswig NJW-RR 1993, 274).

    cc) Mit Recht geht das Amtsgericht davon aus, dass über die bloße Benennung der Beklagten im Rubrum des Mietvertrages hinaus weitere besondere Umstände hinzukommen mussten, um annehmen zu können, dass der Zeuge ... berechtigterweise von einer Willenserklärung auch im Namen der Beklagten hätte ausgehen dürfen (vgl. LG Mannheim NJW-RR 1994, 274; OLG Schleswig NJW-RR 1993, 274; OLG Düsseldorf WuM 1989, 362; LG Osnabrück WuM 2001, 438; LG Berlin Grundeigentum 2004, 1096; OLGR Saarbrücken 2007, 926).

  • AG Kiel, 07.10.2010 - 119 C 264/09

    Zur Unwirksamkeit einer Wohnungskündigung die nur im Namen von einem der beiden

    Von einer konkludenten Vollmachtserteilung des nicht unterschreibenden Ehegatten im Sinne des § 164 Abs. 1 S. 2 BGB ist aber jedenfalls dann auszugehen, wenn die Vertragsverhandlungen nur von letzterem geführt wurden, der andere aber bei den Verhandlungen dabei ist (in diesem Sinne OLG Schleswig NJW-RR 1993, 274).
  • AG Besigheim, 06.12.2016 - 7 C 601/16

    Wohnungskündigung durch Vermieter - Personenmehrheit auf Vermieterseite -

    Die Auffassung des Gerichts wird auch gestützt durch den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Schleswig, das wie das erkennende Gericht auf die Umstände des Einzelfalls abstellt und in seinem Rechtsentscheid vom 17.11.1992, Az. 4 REMiet 1/92, ausführt, dass, wenn bei den Vertragsverhandlungen deutlich wird, dass beide Ehegatten Vertragspartner werden sollen und wenn insbesondere auch die Ehefrau an den Vertragsverhandlungen beteiligt worden ist, ein Anschein dafür sprechen kann, dass sie ihren Ehemann, der den Mietvertrag allein unterzeichnet hat, zum Abschluss des Mietvertrags bevollmächtigt hat.
  • LG Lüneburg, 12.02.1998 - 1 S 244/97

    Rechtsschutzinteresse für eine Räumungsklage gegenüber Minderjährigen im Falle

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem durch das Schleswig-Holsteinische OLG entschiedenen (HdM Nr. 12 = WuM 1992, 674 = ZMR 1993, 69 [OLG Schleswig 17.11.1992 - 4 RE Miet 1/92] ).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2002 - 3 U 128/01

    Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen Tätlichkeit gegenüber dem

    Insbesondere wenn bei den Vertragsverhandlungen deutlich wird, dass beide Ehegatten Mieter werden sollen und die Ehefrau an den Vertragsverhandlungen beteiligt worden ist, kann ein Anschein dafür sprechen, dass sie ihren Ehemann, der den Mietvertrag allein unterzeichnet hat, zum Abschluss des Mietvertrages bevollmächtigt hat (OLG Schleswig, ZMR 1993, 69, 70; Bub/Treier/Heile, a.a.O., Rn. 11/758).
  • AG Waiblingen, 10.11.2016 - 7 C 106/16

    Streit um ausstehende Miete

    Ein Anschein kann etwa für eine Vollmacht sprechen, wenn bei Vertragsverhandlungen nicht nur deutlich wird, dass beide Ehegatten Mieter werden sollen, sondern insbesondere auch die Ehefrau an den Vertragsverhandlungen beteiligt worden ist (OLG Schleswig, ZMR 1993, 69 m.w.N.) oder die Vermieterin trotz fehlender Unterschrift des zweiten Ehegatten Vertragsurkunde, Mahnungen und Kündigungen auch an diesen übersandte und sich erst später auf das Fehlen der Vertretungsmacht beruft (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29.05.1989, 3 W 239/89, WuM 1989, 362).
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